Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht ist traditionell ein Schwerpunkt unserer Beratungstätigkeit.
Es spielt im Wirtschaftsleben nicht nur für Unternehmer, sondern auch für Führungskräfte, Arbeitnehmer/Angestellte und Betriebs- und Personalräte eine zentrale Rolle. Dabei handelt es sich um eine komplexe Materie. Die Vielzahl arbeitsrechtlicher Gesetze wird durch unzählige Einzelfallentscheidungen der Arbeitsgerichte ergänzt.
Eine erfolgreiche Beratung und Vertretung im Arbeitsrecht kann am besten durch erfahrene Rechtsanwälte mit praktischer Erfahrung, Branchenkenntnissen und Verhandlungsgeschick gewährleistet werden. Aktuelle und fundierte Rechtskenntnisse sind die Voraussetzung hierfür.
Individuelles Arbeitsrecht des Angestellten und Arbeitnehmers
Vertretung vor den Arbeitsgerichten (bundesweit)
- Gestaltung, Verhandlung und Prüfung von Arbeitsverträgen
- Abmahnungen und Rügen
- Ordentliche Kündigungen: verhaltensbedingt, personenbedingt oder betriebsbedingt sowie außerordentliche Kündigungen aus wichtigem Grund
- Befristung von Arbeitsverhältnissen
- Altersteilzeit
- Gestaltung und Verhandlung von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen
- Arbeitnehmererfinderrecht
Kollektives Arbeitsrecht
Vertretung vor den Arbeitsgerichten (bundesweit) in betriebsverfassungs- rechtlichen Beschlussverfahren
- Durchsetzung und Gestaltung von Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechten
- Sachverständige Prüfung von betriebsverfassungsrechtlichen Fragen
- Begleitende Beratung bei betrieblichen Umstrukturierungsprozessen,
- Personalanpassungsmaßnahmen
- Out- und Insourcing, Umstrukturierung einschließlich Betriebsübergänge
- Verhandlung und Abschluss von Interessenausgleich und Sozialplänen
- Konzeption und Verhandlung von Arbeitszeit- und Vergütungsmodellen
- Prüfung und Erstellung von Betriebsvereinbarungen und Gesamtzusagen
KANZLEI JENA - Partnerschaftsgesellschaft von Rechtsanwälten
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